Die Auszahlung der Schlussabrechnung erfolgt in den Kantonen Bern, Freiburg und Solothurn ab 3. Dezember 2025
Auszahlung des Sömmerungs- und des Übergangsbeitrages sowie des Einzelkulturbeitrages und der Getreidezulage. 3. Dezember 2025: Eingang der Auszahlung auf dem Konto der Bewirtschaftenden