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Agrarvollzug GELAN 4

Agrarvollzug GELAN 4

Ein grosser Teil des Vollzugs der Landwirtschaftsgesetzgebung sowie weiterer Rechtsbereiche wie Naturschutz oder Tierseuchenrecht erfolgt im Agrarinformationssystem GELAN.
Landwirte, Älplerinnen, Imker, Tierhalterinnen und weiter Kunden erfassen jährlich per Internet die erforderlichen numerischen und geometrischen Daten. Diese werden von den zuständigen Verwaltungsstellen plausibilisiert, bereinigt und im Rahmen der vom Kanton koordinierten und den Kontrollorganisationen in Auftrag gegebenen Kontrollen überprüft. Die Kontrollorganisationen, welche ebenfalls in GELAN arbeiten, erfassen die Kontrollergebnisse über Tablets vor Ort direkt im System. Gestützt auf die ausgewiesenen Mängel verarbeitet die Verwaltung die Kontrollergebnisse, bevor in GELAN die Beiträge, Gebühren und autorisierten Verrechnungen berechnet und anschliessend den Kunden eröffnet werden.
Der GELAN Finanzfluss gewährleistet beispielsweise, dass einem Bewirtschafter mit derselben Eröffnung und derselben Valuta Direktzahlungen, Naturschutzbeiträge, Beiträge für das regionale Ressourcenprojekt ausgerichtet und – sofern vom Bewirtschafter autorisiert – Beiträge an die Tierseuchenkasse, die Rückerstattung von Krediten, die Kontrollkosten und die Beiträge an Verbände verrechnet werden.